Versicherungsrecht für Dreieich
Ihr Versicherungsvertrag
Gleich ob Schaden- oder Summenversicherung, Personen- oder Sach- bzw. Vermögensversicherung, gleich ob Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Gebäudeversicherung, Feuerversicherung, durch Annahme des Antrages durch die Versicherung ist der Vertrag zustande gekommen. § 1 des Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) regelt, dass der Versicherer verpflichtet ist, das versicherte Risiko durch eine Leistung abzusichern, die er bei Eintritt des vereinbarten Versicherungsfalles zu erbringen hat; im Gegenzug ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, an den Versicherer die vereinbarte Zahlung (Prämie) zu leisten. Soweit scheint alles ganz einfach.
Bei Eintritt des Versicherungsfalles prüft die Versicherung das Schadensereignis und die Hintergründe im Detail und lehnt oft auch die Leistung vollständig ab oder kürzt sie erheblich. In vielen Fällen erfahren Versicherungsnehmer (z.B. einer Berufsunfähigkeitsversicherung) von dem Versicherungsunternehmen, die Zahlung werde aufgrund einer Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer abgelehnt. Dabei beruft sich die Versicherung auf falsch oder unwahr ausgefüllte Gesundheitsfragenbogen. Denn wirtschaftliche Sachverhalte stehen bei der Prüfung oft im Vordergrund.
Kompetente und faire Beratung
Wir als Ansprechpartner im Versicherungsrecht für Dreieich unterstützen unsere Mandanten bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche. Unser Erfolgskonzept ist gekennzeichnet durch zielführende Fallbearbeitung sowie realistische Bewertung der Risiken und Erfolgschancen. Wir klären unsere Mandanten in einer kompetenten, fairen und fachkundigen Beratung über ihre Rechte auf und entwickeln mit ihnen die strategisch günstigste Vorgehensweise. Dank unserer Zusatzqualifikation als Mediator und unserer langjährigen Erfahrung in der Prozessführung, beherrschen wir das strategische und strukturierte Verhandeln ebenso wie streitige Auseinandersetzungen vor Gericht. Wir wissen, dass es sich bei einer Versicherungsgesellschaft um ein Unternehmen der Privatwirtschaft handelt, das seine Gewinne maximieren muss und daher die Zahlungen an Versicherungsnehmer so gering wie möglich halten möchte.
Wir wollen verhindern, dass unsere Mandanten Opfer dieses Preiskampfes werden. Wir sind Ihre Ansprechpartner im Versicherungsrecht für Dreieich. Wir setzen uns für das Recht unserer Mandanten ein und tun alles, um ihre rechtmäßigen Ansprüche durchzusetzen. Sie kommen bei uns an erster Stelle und vertrauen daher auf uns als ihre Experten im Versicherungsrecht für Dreieich.